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Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer gemäß DGUV Vorschrift 1 (BGV A 1)
Inhalte
Weiterbildung für Staplerfahrer
§ 4 Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.
(Quelle: DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV))
Die Berufsgenossenschaft schreibt es vor: Einmal jährlich sollten Staplerfahrer zur Nachunterweisung antreten. Gemäß DGUV Vorschrift 1 §4 Abs.1 (BGV A1) unterweisen wir in technischen Neuerungen, neuen Vorschriften oder Änderungen im rechtlichen Bereich.
Die Nachunterweisung im Überblick
Wer sollte teilnehmen?
Besitzer eines Fahrausweises für Flurförderzeuge, die häufigen Umgang mit Flurförderzeugen haben.
Wie lange dauert die Unterweisung?
Die Nachunterweisung dauert ca. 2,5 Stunden.
Ist die Nachunterweisung von der Berufsgenossenschaft anerkannt?
Ja, die Nachunterweisung wird anerkannt und wird von uns durch einen Stempel in Ihrem Fahrausweis bestätigt.
Was sind die Inhalte der Nachunterweisung?
Bei der Nachunterweisung wird auf Änderungen an Sicherheitsvorschriften und Fahrzeugen, technischen Neuerungen und rechtlichen Änderungen eingegangen. Die Inhalte können individuell angepasst werden und mit spezifischem Bezug auf Ihren Betrieb gestaltet werden.
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion der speziellen Flurförderzeugen
- Standsicherheit
- Betrieb und regelmäßige Prüfung der Flurförderfahrzeuge
- Umgang mit Last
- Physikalisches Verhalten des Staplers
- Umgang mit Last
- Hinweise auf Gefährdungen
- Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
- Verkehrswege und Verkehrszeichen
- Mitgängerfahrzeuge
Welche Voraussetzungen muss ich für diesen Kurs mitbringen?
Voraussetzung für eine Nachunterweisung ist ein gültiger Fahrausweis für Flurförderzeuge.
ACHTUNG: Bitte beachten Sie unsere Corona-Regeln unter:
https://www.ims-management.de/ueber-ims/aktuelles.html
Sind Deutschkenntnisse zwingend erforderlich?
Die Nachunterweisung wird auf Deutsch gehalten. Verfügt ein Teilnehmer über keinerlei Deutschkenntnisse, sollte ein Dolmetscher gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Lehrinhalte verstanden werden.